Die Zusatzbezeichnung für Handchirurgie
Der Handchirurg ist eine Zusatzqualifikation, die ein Arzt erst nach dem Erreichen einer Facharztprüfung in einem Gebiet der Chirurgie, Plastischen Chirurgie oder Orthopädie erreichen kann. Es muss eine dreijährige ganztägige Weiterbildung in einer Weiterbildungsstätte gemäß § 8 Abs. 1 absolviert werden.
Die Handchirurgie umfasst die Diagnostik, Indikationsstellung, operative und nicht operative Behandlung der Verletzungen, Fehlbildungen und Tumoren der Hand, sowie Rekonstruktionen nach Verletzungen der Hand einschließlich mikrochirurgischer Techniken.